Das ist zu beachten
Ab 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen und Organisationen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Betroffen sind insbesondere öffentliche Stellen sowie private Unternehmen.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft eine breite Palette von Unternehmen und Organisationen
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Ausnahmen
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Kleine Unternehmen sowie archivierte Inhalte und Livestreams sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Dennoch bleibt es sinnvoll, alternative Zugangswege für alle Nutzer anzubieten.
Beispiele
Konkrete Beispiele, um eine Webseite barrierearm zu gestalten: