BFSG Check

Barrierefreiheit wird Pflicht

Ab 2025 wird das BFSG verpflichtend für viele Unternehmen.

Erfahren Sie, ob Ihre Website betroffen ist und
wie Sie rechtzeitig die Anforderungen erfüllen können.

Geschwungene Welle
Geschwungene Welle
Wir geben einen Überblick

Das ist zu beachten

Ab 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen und Organisationen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Betroffen sind insbesondere öffentliche Stellen sowie private Unternehmen.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft.

  • Werden die Erfordernisse der Barrierefreiheit nicht erfüllt, kann die Marktüberwachungsbehörde anordnen, das betroffene Produkt oder die Dienstleitung zurückzurufen bzw. einzustellen. Darüber hinaus drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft eine breite Palette von Unternehmen und Organisationen

Öffentliche Stellen

Behörden, Ministerien, Bildungseinrichtungen und andere öffentliche Institutionen

E-Commerce

Online-Shops und digitale Plattformen für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen.

Banken & Finanzdienstleister

Alle digitalen Angebote von Finanzinstituten, die Dienstleistungen online bereitstellen.

Telekommunikation

Anbieter von Telekommunikationsdiensten

Verkehrsunternehmen

Websites und Apps von Fluggesellschaften, Bahnen und ÖPNV

Schnell-Check *

Ergebnis

* Der Check dient als erste Orientierung und ersetzt keine rechtlich verbindliche Prüfung.
Für eine genaue Analyse empfehlen wir eine umfassende Beratung
Das sollten Sie wissen

Ausnahmen

Es gibt bestimmte Ausnahmen von der gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Kleine Unternehmen sowie archivierte Inhalte und Livestreams sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Dennoch bleibt es sinnvoll, alternative Zugangswege für alle Nutzer anzubieten.

  • Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von der Pflicht ausgenommen.

  • Wenn die barrierefreie Gestaltung eine unverhältnismäßige wirtschaftliche oder organisatorische Belastung für das Unternehmen darstellt, kann eine Ausnahme geltend gemacht werden. Allerdings muss diese klar begründet sein, und es sollten alternative Lösungen angeboten werden, um den Zugang zu Informationen zu erleichtern.

  • Inhalte, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht mehr aktiv genutzt oder gepflegt werden, fallen unter die Kategorie archivierte Inhalte. Diese müssen nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden, solange sie nicht regelmäßig aktualisiert werden.

  • Livestreams, die in Echtzeit gesendet werden, sind von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen, solange sie nicht als archivierte Inhalte bereitgestellt werden.

Beispiele

Konkrete Beispiele, um eine Webseite barrierearm zu gestalten:

Alt-Texte für Bilder

Bereitstellung von aussagekräftigen Alternativtexten für Bilder, damit Screenreader-Nutzer die Inhalte verstehen können.

Hoher Farbkontrast

Sicherstellen eines ausreichend hohen Kontrasts zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen zu verbessern.

Tastatur-Navigation

Alle interaktiven Elemente (z.B. Links, Buttons) sollten vollständig über die Tastatur bedienbar sein, ohne dass eine Maus benötigt wird.

Untertitel für Videos

Bereitstellung von Untertiteln für Video-Inhalte, um auch für Menschen mit Hörbehinderungen den Zugang zu ermöglichen.

Klare und logische Struktur

Verwenden von Überschriften, Absätzen und Listen, um die Inhalte klar zu strukturieren und die Navigation für Screenreader-Nutzer zu erleichtern.

Unsere Unterstützung

Analyse
Überprüfung der bestehenden Website

Check auf Barrierefreiheit gemäß den WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines).

Planung
Gemeinsame Planung der Änderungen

Definition der erforderlichen Änderungen basierend auf den Ergebnissen der Analyse. Festlegen von Prioritäten: Welche Maßnahmen müssen dringend umgesetzt werden?

Entwicklung
Programmierung

Programmierung von Funktionen, die barrierefreie Interaktionen ermöglichen (z.B. Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität).

Testing und Optimierung
Ergebnisprüfung

Optimierung der Website auf Basis der Testergebnisse, um sicherzustellen, dass alle Barrieren beseitigt sind.

Jetzt beraten lassen

Lassen Sie uns herausfinden, wie wir Ihre Website barrierefrei gestalten können.

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