Das ist zu beachten
Ab 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen und Organisationen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Betroffen sind insbesondere öffentliche Stellen sowie private Unternehmen.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft.
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Werden die Erfordernisse der Barrierefreiheit nicht erfüllt, kann die Marktüberwachungsbehörde anordnen, das betroffene Produkt oder die Dienstleitung zurückzurufen bzw. einzustellen. Darüber hinaus drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Wer ist betroffen?
Das BFSG betrifft eine breite Palette von Unternehmen und Organisationen
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Ausnahmen
Es gibt bestimmte Ausnahmen von der gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit. Kleine Unternehmen sowie archivierte Inhalte und Livestreams sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Dennoch bleibt es sinnvoll, alternative Zugangswege für alle Nutzer anzubieten.
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Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von der Pflicht ausgenommen.
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Wenn die barrierefreie Gestaltung eine unverhältnismäßige wirtschaftliche oder organisatorische Belastung für das Unternehmen darstellt, kann eine Ausnahme geltend gemacht werden. Allerdings muss diese klar begründet sein, und es sollten alternative Lösungen angeboten werden, um den Zugang zu Informationen zu erleichtern.
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Inhalte, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht mehr aktiv genutzt oder gepflegt werden, fallen unter die Kategorie archivierte Inhalte. Diese müssen nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden, solange sie nicht regelmäßig aktualisiert werden.
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Livestreams, die in Echtzeit gesendet werden, sind von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen, solange sie nicht als archivierte Inhalte bereitgestellt werden.

Beispiele
Konkrete Beispiele, um eine Webseite barrierearm zu gestalten: